Blitzschutz

Blitzschutz ist im Privatbereich vom Gesetzgeber noch nicht vorgeschrieben, dass heißt Inhaber von Wohn-, Büro-, Laden- und landwirtschaftlich Gebäuden sind selbst dafür verantwortlich, ob sie sich eine Blitzschutzanlage aneignen.

Optimal gegen Blitzeinschlag schützen

Wir empfehlen Ihnen zwingend eine solche Anlage, da bei einem Blitzeinschlag Teile Ihres Gebäudes zerstört werden können. Der Blitz kann direkt oder über ein elektrisches Feld, wie Antennenanlagen oder über Rohrleitungen, wie Solaranlagen einschlagen. Er gelangt so ungehindert ins Innere Ihres Gebäudes und kann dort erheblichen Sachschaden verursachen. Lassen Sie sich von uns beraten, wie sie sich gegen Blitzeinschlag optimal schützen können!